Kurzüberblick Bewerbungsverfahren

Sich als Bewerber*in einen schnellen Überblick über die Bewerbungsverfahren in der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu verschaffen ist nicht leicht: Neben zentralen Informationsstellen wie hochschulstart.de müssen sich Studieninteressierte durch die Seiten ihrer Wunsch-Hochschulen klicken, um Informationen über Auswahlmodalitäten, verwendete Auswahlkriterien und damit verbundene Termine und Vorbereitungsmöglichkeiten zu erhalten.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Auswahl- und Bewerbungsverfahren derzeit in einer Übergangsphase befinden und man sich auf Informationen, die noch im Jahr zuvor galten, nicht mehr verlassen kann.
Der nachfolgende Kurzüberblick über den Bewerbungsprozess ab 2020 soll Bewerber*innen eine erste Orientierung bieten und sie dabei unterstützen, ihre Bewerbung erfolgreich zu planen.

In Deutschland werden staatliche Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zentral von der „Stiftung für Hochschulzulassung“ vergeben. Bewerber*innen registrieren sich im Bewerberportal unter hochschulstart.de und bewerben sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist für einen Studienplatz an ihrer Wunsch-Hochschule.

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die verfügbaren Studienplätze nach Quoten vergeben: Ein Teil der Plätze an jeder Hochschule ist für Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen und andere reserviert. Die Vergabe der übrigen Plätze richtet sich nach festgelegten Quoten, innerhalb derer unterschiedliche Auswahlkriterien gelten:

30% der Plätze nach der Abiturnote („Abiturbestenquote“- ABQ)
Bei der Verteilung innerhalb der Abiturbestenquote werden zunächst innerhalb der einzelnen Bundesländer Ranglisten nach der Punktzahl in der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) gebildet. Anschließend werden diese Ranglisten zu einer Gesamtrangliste für alle Bewerber*innen zusammengeführt. Wer mehr über dieses Verfahren zum Abiturnotenausgleich zwischen den Bundesländern erfahren möchte, findet alle aktuellen Informationen auf hochschulstart.de.

60% der Plätze nach Kriterien, die die einzelnen Hochschulen festlegen ("Auswahlverfahren der Hochschulen" - AdH)
Die Hochschulen müssen hier neben der Abiturnote einen Studieneignungstest und mindestens ein weiteres Kriterium wie Berufsausbildung, Interviews oder schriftliche Tests für soziale Kompetenzen berücksichtigen. Jedes Kriterium ist mit einer bestimmten Punktzahl gewichtet, insgesamt können an jeder Fakultät maximal 100 Punkte erreicht werden. In einer von Hochschulstart vorgegebenen Übergangszeit müssen alle Kriterien bereits bei der Bewerbung feststehen. Erst ab frühestens 2022 können die Fakultäten wieder gezielt einzelne Bewerber*innen z.B. zu Interviews einladen, weshalb fast alle Fakultäten bis dahin auf solche aufwändigen Verfahren verzichten. Eine Übersicht über die in der jeweils anstehenden Bewerbungsrunde verwendeten Vergabekriterien der einzelnen Hochschulen finden Sie bei hochschulstart.de.

10% der Plätze nach schulnotenunabhängigen Eignungskriterien ("Zusätzliche Eignungsquote" - ZEQ)
Wie in der AdH-Quote entscheiden hier die Hochschulen über ihre zur Auswahl verwendeten Kriterien, wieder werden insgesamt 100 Punkte vergeben. Die Abiturnote ist in dieser Quote jedoch nicht relevant (Ausnahme: Pharmazie).
Bis zum Wintersemester 2021/22 werden in einer Übergangsphase in der ZEQ für Humanmedizin und Zahnmedizin auch Wartezeiten berücksichtigt (2020: 3 Punkte pro Halbjahr, maximal 45 Punkte; 2021: 2 Punkte pro Halbjahr, maximal 30 Punkte). Danach fällt die Wartezeit als Auswahlkriterium ganz weg (Ausnahme: Bayern).
Auch hierzu finden Sie alle aktuellen Informationen auf hochschulstart.de.

Die Hochschulen geben Auskunft darüber, welche Kriterien sie im jeweiligen Studiengang zur Studierendenauswahl innerhalb der ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) und im AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) verwenden und wie diese über ein Punktesystem gewichtet werden. Die Kriterien müssen in ihrer Gesamtheit eine hinreichende Vorhersagekraft für den Studienerfolg und die sich typischerweise anschließenden Berufstätigkeiten gewährleisten.

Beispiele für fachspezifische Auswahlkriterien der Hochschulen:

  • Studieneignungstests wie der TMS („Test für medizinische Studiengänge“) und der HAM-Nat („Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge, Naturwissenschaft“)
  • Einschlägige Berufsausbildungen, Berufstätigkeiten und Dienste
  • Anerkannte Preise in einem bildungsbezogenen Wettbewerb
  • Interviews

Für die von den Hochschulen verwendeten Studieneignungstests gelten eigene Anmeldefristen. Diese Fristen und die Termine für die Testdurchführung liegen im Kalenderjahr zeitlich vor der Bewerbungsfrist bei hochschulstart.de, damit die Testergebnisse der Bewerbung beigefügt und bei der anschließenden Studienplatzvergabe in den unterschiedlichen Quoten berücksichtigt werden können.

Tipps für Bewerber*innen:
Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig und direkt bei Ihrer/Ihren Wunsch-Hochschule/n über die verwendeten Kriterien zur Studierendenauswahl und die damit verbundenen Anmeldefristen und Testtermine.
Planen Sie zudem Zeit für die Vorbereitung auf die Auswahltests ein. Gute Ergebnisse verbessern Ihre Chancen auf einen Studienplatz in den Quoten für das Auswahlverfahren der Hochschulen und der ZEQ, über die insgesamt 70% der Studienplätze vergeben werden!

  1. Informieren Sie sich schon etwa ein Jahr vor Ihrem geplanten Studienbeginn bei Ihrer Wunsch-Hochschule über die dort eingesetzten Auswahlkriterien und Studieneignungstests.
  2. Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist für diese Tests an und bereiten Sie sich auf die Testungen vor. Hinweise auf Vorbereitungsmöglichkeiten geben Ihnen die Hochschulen und die mit der Testdurchführung betraute Organisation.
  3. Beachten Sie die Bewerbungsfristen bei hochschulstart.de für das zentrale Vergabeverfahren und stellen Sie rechtzeitig alle benötigten Bewerbungsunterlagen zusammen. Dazu gehören auch Ihre Testergebnisse in den relevanten Studieneignungstests.