Sich als Bewerber*in einen schnellen Überblick über die Bewerbungsverfahren in der
Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu verschaffen ist nicht leicht: Neben zentralen
Informationsstellen wie hochschulstart.de müssen sich Studieninteressierte durch die Seiten
ihrer Wunsch-Hochschulen klicken, um Informationen über Auswahlmodalitäten, verwendete
Auswahlkriterien und damit verbundene Termine und Vorbereitungsmöglichkeiten zu erhalten.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Auswahl- und Bewerbungsverfahren derzeit in einer
Übergangsphase befinden und man sich auf Informationen, die noch im Jahr zuvor galten, nicht
mehr verlassen kann.
Der nachfolgende Kurzüberblick über den Bewerbungsprozess ab 2020 soll Bewerber*innen eine
erste Orientierung bieten und sie dabei unterstützen, ihre Bewerbung erfolgreich zu planen.
In Deutschland werden staatliche Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie zentral von der „Stiftung für Hochschulzulassung“ vergeben. Bewerber*innen registrieren sich im Bewerberportal unter hochschulstart.de und bewerben sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist für einen Studienplatz an ihrer Wunsch-Hochschule.
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die verfügbaren Studienplätze nach Quoten vergeben: Ein Teil der Plätze an jeder Hochschule ist für Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen und andere reserviert. Die Vergabe der übrigen Plätze richtet sich nach festgelegten Quoten, innerhalb derer unterschiedliche Auswahlkriterien gelten:
30% der Plätze nach der Abiturnote („Abiturbestenquote“-
ABQ)
Bei der Verteilung innerhalb der Abiturbestenquote werden zunächst innerhalb
der einzelnen Bundesländer Ranglisten nach der Punktzahl in der
Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) gebildet. Anschließend werden
diese Ranglisten zu einer Gesamtrangliste für alle Bewerber*innen
zusammengeführt. Wer mehr über dieses Verfahren zum Abiturnotenausgleich
zwischen den Bundesländern erfahren möchte, findet alle aktuellen
Informationen auf hochschulstart.de.
60% der Plätze nach Kriterien, die die einzelnen Hochschulen
festlegen ("Auswahlverfahren der Hochschulen" - AdH)
Die Hochschulen müssen hier neben der Abiturnote einen Studieneignungstest
und mindestens ein weiteres Kriterium wie Berufsausbildung, Interviews oder
schriftliche Tests für soziale Kompetenzen berücksichtigen. Jedes Kriterium
ist mit einer bestimmten Punktzahl gewichtet, insgesamt können an jeder
Fakultät maximal 100 Punkte erreicht werden. In einer von Hochschulstart
vorgegebenen Übergangszeit müssen alle Kriterien bereits bei der Bewerbung
feststehen. Erst ab frühestens 2022 können die Fakultäten wieder gezielt
einzelne Bewerber*innen z.B. zu Interviews einladen, weshalb fast alle
Fakultäten bis dahin auf solche aufwändigen Verfahren verzichten. Eine
Übersicht über die in der jeweils anstehenden Bewerbungsrunde verwendeten
Vergabekriterien der einzelnen Hochschulen finden Sie bei hochschulstart.de.
10% der Plätze nach schulnotenunabhängigen Eignungskriterien
("Zusätzliche Eignungsquote" - ZEQ)
Wie in der AdH-Quote entscheiden hier die Hochschulen über ihre zur Auswahl
verwendeten Kriterien, wieder werden insgesamt 100 Punkte vergeben. Die
Abiturnote ist in dieser Quote jedoch nicht relevant (Ausnahme: Pharmazie).
Bis zum Wintersemester 2021/22 werden in einer Übergangsphase in der ZEQ für
Humanmedizin und Zahnmedizin auch Wartezeiten berücksichtigt (2020: 3 Punkte
pro Halbjahr, maximal 45 Punkte; 2021: 2 Punkte pro Halbjahr, maximal 30
Punkte). Danach fällt die Wartezeit als Auswahlkriterium ganz weg (Ausnahme:
Bayern).
Auch hierzu finden Sie alle aktuellen Informationen auf hochschulstart.de.
Die Hochschulen geben Auskunft darüber, welche Kriterien sie im jeweiligen Studiengang zur Studierendenauswahl innerhalb der ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) und im AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) verwenden und wie diese über ein Punktesystem gewichtet werden. Die Kriterien müssen in ihrer Gesamtheit eine hinreichende Vorhersagekraft für den Studienerfolg und die sich typischerweise anschließenden Berufstätigkeiten gewährleisten.
Beispiele für fachspezifische Auswahlkriterien der Hochschulen:
Für die von den Hochschulen verwendeten Studieneignungstests gelten eigene Anmeldefristen. Diese Fristen und die Termine für die Testdurchführung liegen im Kalenderjahr zeitlich vor der Bewerbungsfrist bei hochschulstart.de, damit die Testergebnisse der Bewerbung beigefügt und bei der anschließenden Studienplatzvergabe in den unterschiedlichen Quoten berücksichtigt werden können.
Tipps für Bewerber*innen:
Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig und direkt bei Ihrer/Ihren
Wunsch-Hochschule/n über die verwendeten Kriterien zur Studierendenauswahl
und die damit verbundenen Anmeldefristen und Testtermine.
Planen Sie zudem Zeit für die Vorbereitung auf die Auswahltests ein. Gute
Ergebnisse verbessern Ihre Chancen auf einen Studienplatz in den Quoten für
das Auswahlverfahren der Hochschulen und der ZEQ, über die insgesamt 70% der
Studienplätze vergeben werden!